Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Unterkunft "Untergladner" (im Folgenden "Ferienhaus Untergladner" od. "Beherberger"), sind Bestandteil eines Beherbergungsvertrages zwischen dem "Gast" und "Ferienhaus Untergladner".

1.2 Verträge können mündlich, telefonisch, per Fax, per Email oder schriftlich angeboten werden. Verträge kommen zwischen den Vertragspartnern erst dann verbindlich zu Stande, wenn dies von der Pension bestätigt wurde und die auf der Bestätigung evtl. ausgewiesene Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurde.

1.3 Für nicht gesonderte Vereinbarungen gilt das AGBH 2006 für Hotellerie (PDF), schließen aber Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

2. Begriffsdefinitionen

"Beherberger": Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

"Gast": Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

"Vertragspartner": Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

"Beherbergungsvertrag": Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

3. Vertragsabschluss – Anzahlung–Preise

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung in der Höhe von 30% des Gesamtbetrages nach Bekanntgabe dieser, jedoch spätestens 42 Tage vor Anreise der Beherbergung zu bezahlen, erst dann kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Kreditkarten oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.

3.3 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.4 . Die in dieser Website angegebene Preisliste entspricht dem aktuellen Stand (Druck-/Satzfehler vorbehalten), Sonderleistungen wie Kurzaufenthaltszuschlag, Ortstaxe,usw. sind der Homepage www.untergladner.at zu entnehmen. Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis.

4. Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so das Ferienhaus Untergladner keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages ("Ankunftstag") zu beziehen.

4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 09.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr freizumachen, jedoch spätestens bis 09.30 Uhr. Sollte dies nicht eingehalten werden, ist das "Ferienhaus Untergladner" berechtigt einen vollen Tag, zum aktuellen Tagessatz, in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 09.30 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • Stornierungen und Änderungen, die bis zu 42 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.
  • Stornierungen und Änderungen, die bis zu 41 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 80% des Preises der gesamten Buchung berechnet.
  • Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

6. Pflichten des Vertragspartners

6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zu bezahlen.

6.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel (nur Überweisungen) akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Banken, udgl.

6.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er der "Gast" oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

7. Rechte des Beherbergers

7.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

7.2 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

8. Pflichten des Beherbergers

8.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

9. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

9.1 Für Schäden die vom "Gast" bzw. den Mitreisenden verursacht wurden, ist der Schadenersatz des Tagwertes des verursachten Schadens zu erstatten. Außerhalb dieser Regelung gilt Pkt. 1.2

10. Tierhaltung

10.1 Tiere sind in dem "Ferienhaus Untergladner" nicht gestattet.

11. Internet bzw. WLAN

11.1 Die Nutzung des Internets bzw. des WLAN‘s des "Ferienhaus Untergladner" ist kostenfrei.

13.2 Der "Gast" trägt jegliche Verantwortung der Nutzung, dh. Schäden an Geräten bzw. Programmen dadurch, trägt der "Gast" selbst und kann keine Forderungen gegenüber dem "Beherberger" stellen.

14.3 Nimmt der "Gast" Änderungen bzw. Beschädigungen an Verbindungsgeräten durch, so wird ihm die Wiederherstellung durch den Fachmann in Rechnung gestellt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist Rohrmoos-Untertal (Wohnadresse "Ferienhaus Untergladner"), Gerichtsstand ist Schladming.